Das Lebensmittelgesetz verlangt auf jeder Packung ein Verfallsdatum. Die Angabe des Röstdatums wäre beim Kaffee sinnvoller.
Wir geben gesetzesbedingt 12 Monate an, was aber nicht unserer Philosophie entspricht!
Beispiel: Ist das Verfallsdatum der 01.06.17, so war der Rösttag am 01.06.16.
Kaffee ist ein Frischeprodukt und sollte innert 3-6 Wochen nach der Röstung genossen werden.
Nach dem Rösten sollte der Kaffee mindestens eine Woche, oder länger in der luftdichten Verpackung bei idealerweise trockenerer und kühler Umgebung gelagert werden. In diesem Prozess scheiden die Bohnen CO2 aus. Dieses Gas verdrängt den Sauerstoff aus der Packung. So liegt der Kaffee in seinem eigenen CO2, geschützt vor Sauerstoff, denn die Feinde des Kaffees sind Wärme, Sauerstoff und Zeit.
Ein Aufblähen der Packung ist normal.
Kann Kaffee tiefgefroren werden?
Ja, Einfrieren von frisch geröstetem Kaffee im original verschweissten Beutel, ist die beste Alternative.